WENN WISSEN NICHT REICHT - Warum Erkenntnis allein noch keine Handlungsfähigkeit erzeugt
Noch nie war Wissen in einer vergleichbaren Menge verfügbar. Wissenschaft produziert fortlaufend neue Erkenntnisse, Unternehmen verfügen über immer größere Datenbestände, digitale Systeme machen Informationen nahezu überall zugänglich, und künstliche Intelligenz erweitert die Möglichkeiten, dieses Wissen zu suchen, zu verbinden und auszuwerten. Was früher Wochen der Recherche erforderte, kann teilweise innerhalb weniger Stunden erschlossen werden. Simulationen machen Entwicklungen sichtbar, bevor sie eintreten. Forschung ermöglicht Technologien, deren Anwendungsmöglichkeiten noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar waren. Vieles spricht deshalb dafür, moderne Gesellschaften als Wissensgesellschaften zu beschreiben. Weniger selbstverständlich ist allerdings eine andere Annahme: dass eine Gesellschaft, die immer mehr weiß, deshalb auch immer besser handeln kann.
Deutschland bietet für diesen Widerspruch ein interessantes Untersuchungsfeld. Das Land verfügt über eines der fortgeschrittensten Innovationssysteme der OECD, vergleichsweise hohe Forschungs- und Entwicklungsausgaben und ein ausgeprägtes Zusammenspiel von Wissenschaft und Industrie. Zugleich bestehen Schwierigkeiten beim Transfer von Wissen aus öffentlicher Forschung in neue Produkte und Dienstleistungen, beim Zugang innovativer junger Unternehmen zu privatem Kapital und bei der Verbreitung neuer Technologien. Auch der deutsche Mittelstand ist keineswegs innovationslos. Gleichzeitig identifiziert KfW Research bürokratische, finanzierungsbezogene und kompetenzbezogene Hemmnisse als wesentliche Hindernisse für Innovation; bürokratische Hemmnisse sind dabei mit einer geschätzten Betroffenheitswahrscheinlichkeit von 46 Prozent für ein typisches mittelständisches Unternehmen besonders weit verbreitet. Das Bild ist deshalb widersprüchlicher, als die verbreitete Diagnose eines Mangels an Innovation vermuten lässt: Wissen und Innovationsfähigkeit können vorhanden sein, ohne dass daraus im gleichen Maße neue wirtschaftliche oder gesellschaftliche Realität entsteht.
Vielleicht beginnt das Problem bereits bei einer Vorstellung, die so selbstverständlich erscheint, dass sie selten hinterfragt wird. Wissen wird häufig behandelt, als enthalte es bereits eine Handlungsanweisung. Doch eine wissenschaftliche Erkenntnis sagt zunächst etwas darüber aus, was wir erkennen können. Eine technische Entwicklung erweitert den Raum dessen, was möglich wird. Daraus folgt noch nicht, ob diese Möglichkeit wirtschaftlich tragfähig, gesellschaftlich erwünscht, rechtlich zulässig oder unter den gegebenen Bedingungen realisierbar ist. Wissen muss interpretiert, Möglichkeiten müssen bewertet, Alternativen gegeneinander abgewogen und Entscheidungen getroffen werden. Für ihre Umsetzung werden Kapital, Personal und Kompetenzen benötigt; rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt, Zuständigkeiten geklärt und gegebenenfalls Genehmigungen erteilt werden. Und selbst eine erfolgreiche Umsetzung garantiert noch nicht die beabsichtigte Wirkung. Zwischen Erkenntnis und Wirkung liegt kein gerader Weg. Dort liegen Institutionen.
Moderne Gesellschaften haben hochentwickelte Einrichtungen geschaffen, um Wissen hervorzubringen: Universitäten, Forschungsinstitute, Entwicklungsabteilungen, Dateninfrastrukturen und inzwischen leistungsfähige Systeme künstlicher Intelligenz. Für die Übergänge zwischen Wissen, Entscheidung und Wirkung existiert dagegen kein vergleichbar geschlossenes System. Wissenschaft kann Erkenntnisse hervorbringen, ohne für deren wirtschaftliche Anwendung zuständig zu sein. Unternehmen können eine technische Möglichkeit erkennen, ohne ihre Entwicklung finanzieren zu können. Kapitalgeber können einen belastbaren Funktionsnachweis verlangen, bevor sie investieren, obwohl gerade für diesen Nachweis bereits Kapital benötigt wird. Eine Behörde kann für die Einhaltung einer Vorschrift zuständig sein, ohne für die wirtschaftlichen Folgen der dadurch entstehenden Verzögerung verantwortlich zu sein. Jede Institution kann innerhalb ihrer eigenen Logik nachvollziehbar handeln – und das Gesamtergebnis kann dennoch darin bestehen, dass eine vorhandene Möglichkeit nicht realisiert wird.
Darin liegt ein Teil dessen, was sich als Übersetzungsfähigkeit bezeichnen ließe. Gemeint ist nicht lediglich der klassische Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Unternehmen. Es geht um die Fähigkeit eines gesellschaftlichen Systems, Erkenntnisse über mehrere Übergänge hinweg in realisierbare Handlung zu überführen. Wissen allein genügt dafür nicht. Es braucht Urteil, Entscheidung, Kapital, Kompetenzen, Recht und organisatorische Fähigkeit. Eine leistungsfähige Wissensordnung ist deshalb noch keine leistungsfähige Handlungsordnung.
Gerade Deutschland macht sichtbar, wie unterschiedlich diese Übergänge beschaffen sein können. Rechtliche und administrative Anforderungen können Zeit, Geld und Aufmerksamkeit binden. Für kleinere Unternehmen können dieselben Anforderungen schwerer wiegen als für Organisationen mit eigenen Rechts-, Steuer- oder Complianceabteilungen. Gleichzeitig wäre es analytisch zu einfach, daraus einen Gegensatz zwischen Bürokratie und Innovation zu konstruieren. Regeln schaffen Rechtssicherheit, begrenzen Willkür und schützen Interessen, die eine moderne Gesellschaft bewusst schützen will. Eigentum, Arbeitnehmerrechte, Datenschutz, Umwelt, Sicherheit und Wettbewerb benötigen institutionelle Sicherungen. Eine Gesellschaft, die jede technisch mögliche Neuerung möglichst schnell zuließe, wäre nicht zwangsläufig besonders handlungsfähig. Sie könnte lediglich schlecht darin sein, die Folgen ihres Handelns zu begrenzen.
Die schwierigere Frage lautet deshalb nicht, ob reguliert wird, sondern wie eine institutionelle Ordnung Schutz und Veränderungsfähigkeit gleichzeitig organisiert. Nicht jede Verzögerung ist ein Zeichen von Dysfunktion. Eine medizinische Therapie muss anders geprüft werden als eine Verwaltungssoftware; kritische Infrastruktur verlangt andere Sicherungen als ein begrenztes digitales Experiment. Geschwindigkeit allein sagt wenig über institutionelle Qualität aus. Problematisch wird es dort, wo unterschiedliche Risiken mit denselben Verfahren behandelt werden, Zuständigkeiten unklar bleiben oder die Summe jeweils nachvollziehbarer Anforderungen eine Komplexität erzeugt, die Handlung faktisch erschwert.
Gerade diese kumulative Wirkung verdient Aufmerksamkeit. Eine einzelne Vorschrift muss Innovation nicht verhindern. Datenschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Umweltrecht, Dokumentationspflichten, Genehmigungen und Förderbedingungen können jeweils legitime Zwecke verfolgen. Ihre Kombination kann dennoch Kosten und Dauer eines Vorhabens so verändern, dass seine Realisierung unwahrscheinlicher wird. Komplexität besitzt damit eine Wirkung, die keiner einzelnen Regel zugerechnet werden kann. Und sie trifft Akteure unterschiedlich. Wer über Kapital, spezialisierte Abteilungen und Erfahrung mit komplexen Verfahren verfügt, kann Anforderungen anders absorbieren als ein junges Unternehmen, eine kleine Organisation oder ein Forschungsteam, das aus einer Erkenntnis erstmals eine Anwendung entwickeln will. Regulierung bestimmt damit nicht nur, was getan werden darf. Ihre konkrete Ausgestaltung kann mittelbar beeinflussen, wer überhaupt in der Lage ist zu handeln.
Doch auch damit wäre die Erklärung unvollständig. Kapital kann fehlen. Kompetenzen können fehlen. Wissenschaft und Wirtschaft können nach unterschiedlichen Zeithorizonten und Anreizstrukturen arbeiten. Eine Technologie kann funktionieren, ohne bereits skalierbar zu sein. Eine Organisation kann alle notwendigen Informationen besitzen und dennoch keine klare Entscheidungsautorität haben. Selbst Förderinstrumente zeigen diese Ambivalenz: Sie können Innovation ermöglichen und zugleich neue administrative Voraussetzungen erzeugen. Die OECD verweist beispielsweise beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand auf positive zusätzliche Forschungs- und Entwicklungseffekte, zugleich aber auf komplexe Antragsverfahren und einen hohen administrativen Aufwand. Die Lücke zwischen Wissen und Wirkung besitzt deshalb nicht eine Ursache. Sie entsteht aus mehreren Übergängen, an denen unterschiedliche Systeme aufeinandertreffen und jeweils andere Voraussetzungen gelten.
An dieser Stelle zeigt sich jedoch ein noch tieferes Problem. Mehr Wissen beseitigt Unsicherheit nicht notwendigerweise. Es kann sie präziser sichtbar machen. Je mehr wir über mögliche Folgen einer Technologie wissen, desto mehr Risiken können wir berücksichtigen. Je genauer Umweltwirkungen untersucht werden, desto mehr Wechselwirkungen werden sichtbar. Je größer die verfügbaren Datenmengen werden, desto mehr Alternativen können miteinander verglichen werden. Wissen reduziert Ungewissheit und erweitert zugleich den Raum dessen, was bei einer Entscheidung berücksichtigt werden könnte. Eine Wissensgesellschaft steht deshalb nicht zwangsläufig vor immer einfacheren Entscheidungen. Sie kann vor immer besser informierten und zugleich komplexeren Entscheidungen stehen.
Ein Teil regulatorischer Komplexität entsteht sogar aus genau diesem Wissen. Erkenntnisse über Umweltgefahren führen zu Umweltstandards, Erkenntnisse über gesundheitliche Risiken zu Sicherheitsanforderungen, Erfahrungen mit Datenmissbrauch zu Datenschutz und Erfahrungen mit wirtschaftlicher Macht zu Wettbewerbsregeln. Je mehr eine Gesellschaft über mögliche Folgen ihres Handelns weiß, desto mehr Gründe kann sie entwickeln, dieses Handeln abzusichern. Darin liegt ein Paradox: Wissen kann Handlung ermöglichen und zugleich zusätzliche Bedingungen für Handlung erzeugen.
Damit reicht auch die Forderung nach Beschleunigung nicht aus. Die anspruchsvollere Aufgabe besteht darin, Formen zu schaffen, in denen gehandelt werden kann, obwohl noch nicht alles bekannt ist. Denn bei neuartigen Technologien und gesellschaftlichen Veränderungen existiert bestimmtes Wissen vor der Anwendung noch gar nicht. Modelle können Folgen abschätzen, Labore technische Eigenschaften prüfen und Studien Risiken untersuchen. Wie eine Neuerung unter realen Bedingungen mit Menschen, Organisationen, Märkten und bestehenden Institutionen interagiert, zeigt sich teilweise erst in ihrer Anwendung.
Hier dreht sich das Verhältnis zwischen Wissen und Handeln um.
Handeln ist nicht nur das Ergebnis von Wissen. Handeln kann selbst Wissen hervorbringen.
Damit wird aus dem vermeintlich linearen Weg von Erkenntnis zu Wirkung ein Lernprozess. Wissen eröffnet eine Möglichkeit. Eine Entscheidung ermöglicht Erprobung. Erprobung erzeugt Erfahrung. Erfahrung verändert Wissen. Und dieses Wissen verändert die nächste Entscheidung. Eine handlungsfähige Wissensgesellschaft benötigt deshalb nicht nur Einrichtungen zur Wissensproduktion. Sie benötigt institutionelle Formen, in denen begrenzte Erfahrung möglich wird, ohne dass Verantwortung aufgehoben wird.
Reallabore sind ein Beispiel für diese Logik. Ihr Prinzip besteht darin, neue Technologien oder Verfahren unter kontrollierten realen Bedingungen zu erproben. Der Deutsche Bundestag nahm am 25. Juni 2026 einen Gesetzentwurf an, der die Rahmenbedingungen solcher Erprobungsräume verbessern und regulatorisches Lernen fördern soll; das Gesetzgebungsverfahren war zum Zeitpunkt dieser Betrachtung jedoch noch nicht abgeschlossen, das Inkrafttreten stand weiterhin aus. Interessant ist daran weniger das einzelne Gesetz als die institutionelle Idee dahinter. Zwischen den klassischen Alternativen, etwas vollständig zuzulassen oder es nicht zuzulassen, entsteht eine dritte Möglichkeit: begrenzt ermöglichen, beobachten und lernen.
Unsicherheit muss damit nicht vollständig verschwinden, bevor gehandelt werden darf. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen organisiert werden. Das verlangt keine möglichst hohe Risikobereitschaft. Es verlangt die Fähigkeit, Risiken zu unterscheiden: reversible von irreversiblen Entscheidungen, begrenzte von systemischen Folgen, kontrollierbare Experimente von Entwicklungen, deren Konsequenzen sich nicht zurückholen lassen. Eine leistungsfähige Institution zeichnet sich dann nicht dadurch aus, dass sie besonders risikofreudig ist. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie unterscheiden kann, welches Risiko sie unter welchen Bedingungen verantworten kann.
Doch Erprobung allein genügt ebenfalls nicht. Organisationen können Pilotprojekte durchführen, Erfahrungen sammeln und Modellversuche finanzieren, ohne dass sich ihre regulären Verfahren verändern. Erfahrung wird erst dann zu institutionellem Lernen, wenn sie Folgen für künftige Entscheidungen, Regeln oder Ressourcen besitzt. Auch in der Sachverständigendebatte zum Bundeserprobungsgesetz wurde deshalb die Frage aufgeworfen, wie das in Reallaboren entstehende Wissen über einzelne Projekte hinaus gesammelt und für regulatorisches Lernen auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen nutzbar gemacht werden kann. Damit erscheint neben der Übersetzung von Wissen in Handlung eine zweite Aufgabe: Das Wissen, das durch Handlung entsteht, muss zurück in die Institution gelangen.
Eine Gesellschaft kann also auf unterschiedliche Weise an ihren Übergängen scheitern. Sie kann hervorragend forschen und schlecht transferieren. Sie kann Möglichkeiten erkennen und keine Entscheidungen treffen. Sie kann entscheiden und nicht umsetzen. Sie kann experimentieren und nicht skalieren. Und sie kann Erfahrungen sammeln, ohne ihre Institutionen zu verändern. Wissen, Handeln und Lernen bilden deshalb keinen Automatismus. Sie müssen institutionell miteinander verbunden werden.
Künstliche Intelligenz könnte diese Frage in den kommenden Jahren noch deutlicher machen. Wenn große Informationsmengen schneller ausgewertet, wissenschaftliche Zusammenhänge leichter erschlossen und Szenarien schneller entwickelt werden können, wächst zunächst die kognitive Kapazität von Organisationen. Aber schnellere Analyse klärt keine Zuständigkeit. Sie stellt kein Kapital bereit. Sie entscheidet nicht, welches gesellschaftliche Risiko akzeptabel ist. Und sie verändert kein Genehmigungsverfahren allein dadurch, dass mehr Wissen verfügbar ist. Je stärker die Wissensproduktion beschleunigt wird, desto sichtbarer könnten deshalb diejenigen Engstellen werden, die nicht auf der Wissensseite liegen. Unsere Fähigkeit zu erkennen könnte schneller wachsen als unsere Fähigkeit, Erkenntnis institutionell zu verarbeiten.
Vielleicht besteht die nächste Herausforderung der Wissensgesellschaft deshalb nicht allein darin, immer mehr Wissen hervorzubringen. Mehr Bildung, mehr Forschung, mehr Daten und leistungsfähigere Technologien erweitern den Raum dessen, was eine Gesellschaft tun kann. Doch Möglichkeit ist noch keine Wirkung. Dazwischen liegen Institutionen, die prüfen können müssen, ohne zu erstarren; entscheiden, obwohl nicht alles bekannt ist; begrenzte Risiken ermöglichen, ohne Verantwortung aufzugeben; und aus Erfahrung lernen, ohne jede Regel bei jeder neuen Entwicklung infrage zu stellen.
Eine Gesellschaft, die viel weiß, ist noch keine handlungsfähige Gesellschaft. Wissen erweitert zunächst den Raum des Möglichen. Was daraus entsteht, entscheidet sich dort, wo Erkenntnis auf Kapital, Recht, Institutionen und Verantwortung trifft – und auf die Fähigkeit, unter unvermeidbarer Unsicherheit zu handeln und aus diesem Handeln wieder zu lernen.
Die Wissensgesellschaft der Zukunft könnte deshalb vor einer Aufgabe stehen, die sie lange unterschätzt hat: Sie muss nicht nur lernen, immer mehr zu wissen. Sie muss lernen, mit ihrem Wissen handeln zu können.
QUELLENNACHWEIS
OECD (2025): OECD Economic Surveys: Germany 2025. OECD Publishing, Paris.
OECD Economic Surveys: Germany 2025
Zimmermann, Volker / KfW Research (2025): Innovationshemmnisse in mittelständischen Unternehmen. Fokus Volkswirtschaft, Nr. 520, November 2025.
KfW Research – Innovationshemmnisse in mittelständischen Unternehmen
Deutscher Bundestag (2026): Bundestag beschließt Erprobung von Innovationen in Reallaboren. Dokumentation zur zweiten und dritten Beratung vom 25. Juni 2026.
Deutscher Bundestag – Bundeserprobungsgesetz / Reallabore
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (2026): Gesetz zur Förderung der Erprobung von Innovationen und neuer Verwaltungsverfahren in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Bundeserprobungsgesetz – BErpG). Dokumentation des Gesetzgebungsverfahrens.
BMDS – Bundeserprobungsgesetz
Deutscher Bundestag (2026): Stellungnahme zum Bundeserprobungsgesetz (BErpG). Ausschussdrucksache 21(23)85, 18. Mai 2026.
Deutscher Bundestag – Stellungnahme zum Bundeserprobungsgesetz
Titelbild © 2026 THOMAS LEMCKE
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